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Herkunftssicherheit im Fruchtsektor
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Kein Gesetz ist fälschungssicher


Zehn Prozent der im Handel befindlichen Erdbeeren sind aufgrund hoher Pestizidbelastungen nicht verkehrsfähig, so lautete vor kurzem die ernüchternde Analyse einer Umweltschutzorganisation. Gesundheitlich bedenkliche Mehrfachbelastungen, hervorgerufen durch die Kombination verschiedener Pflanzenschutzmittel, konnten die Verbraucherschützer sogar bei zwei Dritteln der Früchte feststellen. Belastete oder falsch deklarierte, in jedem Fall minderwertige Ware kostet die fruchtverarbeitende Industrie und den Handel immense Summen.

Die Europäische Union verlangt für Lebensmittel seit dem Jahr 2005 an allen Stationen der Wertschöpfungskette einen lückenlosen Herkunftsnachweis (EU-Norm 2002/178). Doch herkömmliche Dokumentationen zur Rückverfolgung greifen nur oberflächlich. Der Eintritt in einen streng reglementierten Markt wie den der USA oder Japans wird europäischen Fruchtverarbeitern hierdurch wesentlich erschwert.



 

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